Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Winzige, nur millimetergroße, hell- bis gelbgrüne Pflänzchen, die unter günstigen Bedingungen geschlossene Rasen bilden und dann leicht auszumachen sind, als Einzelpflanzen jedoch kaum im Gelände zu finden sind. Auf mineralarmen, sauren Schlamm- und Tonböden trockenstehender oder nur wenig Wasser aufweisender Teiche, Tümpel und Gräben. Erscheint meist im Herbst ab August. Die recht großen Sporen sind zur Fernverbreitung durch Wind ungeeignet, scheinen aber jahrzehntelang keimfähig zu bleiben. Angaben zur Überlebensstrategie bei Schmidt & Kohn (1993). Soziologische Untersuchungen hat Marstaller (1989f) durchgeführt. Regelmäßige Begleiter sind: Pseudephemerum nitidum, Atrichum tenellum, Riccia huebeneriana, Bryum argenteum, B. bicolor, B. klinggraeffii, Funaria hygrometrica, Dicranella cerviculata und Ditrichum cylindricum.
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Nur an wenigen Stellen im nordwestdeutschen Tiefland, im thüringischsächsischen Hügelland bis Südbrandenburg und in der Pfalz: NE; NW: F. Koppe (1964); Koperski (1984); Düll (1987); zusammenfassende Darstellung Schmidt & Kohn (1993); 5109/3 Wahner Heide noch 23.09.1989, L. Meierott (!). BB: 4247/4 Lugkteich südlich Luckau, mit Fossombronia foveolata, 25.09.2004, J. Klawitter (!). TH, SN: Riehmer (1925); Bergner (1937); Meinunger (1985; 1992); Marstaller (1989f); F. Müller (2004). RP: 6912/2, Lauer (2005).
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) Die Art ist immer kurzlebig, kann aber unter günstigen Umständen zeitweilig in größeren Beständen auftreten und ist überhaupt im Gelände meist nur in solchen Entwicklungsphasen zu finden. Möglicherweise ist sie manchmal übersehen, dürfte aber sicher nicht nur im Gebiet, sondern in ganz Europa zu den Seltenheiten gehören. Ihre dauerhafte Erhaltung ist nur in extensiv bewirtschafteten Teichen und an Artenschutzgewässern möglich, wobei in regelmäßigen Abständen frische, offene Stellen geschaffen werden müssen. Eine Einstufung als stark gefährdet erscheint beim gegenwärtigen Kenntnisstand angemessen: RL 2.