Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Die oft verkannte Art wird hier nach den im Schlüssel angegebenen Merkmalen unterschieden. Entscheidend bei der Abgrenzung gegen Weissia controversa ist das rudimentäre, immer bleiche Peristom, vergl. Meinunger (1992). Das in der Literatur oft genannte Merkmal der Rippenbreite an der Basis der Schopfblätter ist unsicher, hier kann es zu Überschneidungen mit W. controversa kommen. Im Mittel ist die Rippenbreite bei Weissia controversa mit 30–80 µm zwar deutlich kleiner als bei W. fallax mit 60–100 µm, im Einzelfall ist dieses Merkmal jedoch oft unbrauchbar. Abgrenzungsschwierigkeiten gegen W. condensa kann es bei Proben mit stark reduziertem Peristom geben, hier muss der Innenrand der Kapsel an Längsschnitten sorgfältig untersucht werden. Weissia condensa hat eine noch breitere Rippe von 70–130 µm, die Blätter sind deutlich breiter und meist erst oben oval verschmälert, im Umriss Barbula revoluta ähnlich. Bei W. fallax und W. controversa sind die Blätter länger ausgezogen und nach der Spitze gleichmäßig verschmälert und besonders bei W. fallax in der Spitze so stark eingerollt, dass dazwischen nur noch die Rippe sichtbar ist. Wärme- und kalkliebende Art in meist gelblichgrünen, dichten Rasen, aber auch in lockeren Herden. Auf Erde in Spalten sonniger Kalkfelsen, an sehr warmen Sonderstandorten auch auf neutralen Gesteinen, wie Diabas, Rotliegendes oder Kalkschiefer. Daneben in steinigen Trockenrasen und sekundär auf Mauern und in Steinbrüchen. Kennart des Weissietum crispatae, charakteristische Begleiter sind: Encalypta vulgaris, Pterygoneurum ovatum, Pottia lanceolata, Phascum curvicolle, Tortella inclinata, auf Muschelkalk auch Trichostomum triumphans. Soziologische Angaben finden sich in: Neumayr (1971); Marstaller (1980; 1996c; 1997b; 2000b; 2001a); Ahrens (1992); Nebel & Philippi (2000).
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Hauptverbreitung in den Kalkgebieten Mittel- und Süddeutschlands, in den Alpen an südexponierten Felsen bis über die Baumgrenze. Außerhalb der Kalkgebiete regelmäßig an warmen „Steppenheide“-Sonderstandorten. Die Karte ist noch sehr unvollständig, manche in der Literatur unter Weissia controversa und viele unter W. condensa genannte Angaben gehören hierher. Im Norddeutschen Flachland bislang nicht sicher nachgewiesen, zu alten Angaben aus SH liegen keine Belege vor, vergl. N. Jensen (1952). Die Art ist aber an den Trockenhängen der Oder durchaus vorstellbar und vielleicht nur übersehen. Die Nordgrenze verläuft derzeit von der Ruhr, Düll (1980) über die sauerländischen Massenkalkgebiete, C. Schmidt (!) ins Weserbergland, Koperski; Preussing; (!!) und durch den Harz, Loeske (1903); Preussing (!) zur unteren Saale. Im linksrheinischen Bergland ist die Art besonders in den Durchbruchstälern von Ahr, Mosel und Nahe verbreitet, Düll (1995); Caspari (2004). In HE bislang wenig Nachweise, aber zumindest in den nordhessischen Kalkgebieten sicher weiter verbreitet. In TH in wärmeren Kalkgebieten verbreitet, Meinunger (1992); Marstaller (siehe oben) sowie an warmen Sonderstandorten am Mittelgebirgsrand. In SN mangels geeigneter Gesteine selten: Riehmer (1925); F. Müller (2004); 5049/3 Kalkberg bei Biensdorf im Seidewitztal, 15.04.1934, leg. E. Stolle als W. condensa (Bryotheca Saxonica Nr. 509), der uns vorliegende Beleg gehört hierher (!). In BW und BY in den Muschelkalkgebieten an der Fränkischen Saale, an Main, Tauber und Neckar sowie im gesamten Jura sicher viel weiter verbreitet als in der Karte angegeben. Auch in den Alpen offenbar nicht selten, höchste Funde 8238/3 Wendelstein, Gipfelregion, 1800 m (!!); 8628/1 Höfatsgufel, Hornstein, 2000 m, leg. Strauss, det. (!). Vereinzelt an Sonderstandorten außerhalb der Kalkgebiete: 5737/2 Wojaleite bei Wurlitz, Serpentin (!!); 7042/3 Bogenberg bei Straubing, Granitfelsspalten (!!).
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) In den Hauptverbreitungsgebieten teilweise in größeren Beständen und weiter verbreitet als angegeben, hier ist eine Gefährdung nicht erkennbar. Außerhalb der Kalkgebiete meist an bryologisch reichen Sonderstandorten und schützenswert: RL 3.