Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Diese bereits 1837 beschriebene Art wurde lange Zeit nicht klar von Grimmia trichophylla und G. hartmanii abgegrenzt und erscheint in der älteren Literatur nur als Varietät versteckt: Loeske (1913); Mönkemeyer (1927). Erst Greven (1995) hat sie wieder als eigenständige Art deutlich herausgestellt, was von Maier (2002) bestätigt wird. Lockere, olivgrüne Rasen auf neutralen bis schwach sauren Gesteinen in warmen, sonnigen bis halbschattigen Lagen, häufig sind die Standorte etwas sickerwasserbeeinflusst. Die Art wurde bislang nur an naturnahen Stellen gefunden, sie ist im Gelände in feuchtem Zustand an den zurückgekrümmten Blattspitzen der aufrechtabstehenden Blätter zu erkennen. Nach Caspari (2004) kennzeichnet sie eine Ausbildungsform des Grimmietum commutatocampestris, Angaben von Grimmia trichophylla in soziologischen Aufnahmen dieser Gesellschaft sind auf diese Art hin zu überprüfen.
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Offensichtlich eine subatlantischsubmediterrane Art, die im Gebiet weiter verbreitet ist als in der Karte angegeben: ST: 4437/4 Halle: Klausberg, Porphyrfels, 03.05.2004, leg. M. Koperski, det. E. Maier (!). NW: 5309/1 Siebengebirge, Drachenfels, Lindlar (1997), det. Greven. HE: 5619/2 N Dauernheim, Steinblock, 19.05.1997, leg. WS, det. E. Maier. RP, SL: In den linksrheinischen Silikatmittelgebirgen vor allem in den Durchbruchstälern, hier anscheinend nicht selten. Zusammenfassende Darstellung in Caspari (2004) und Lauer (2005). Weitere Angaben Düll (1994; 1995; 2000); Caspari et al. (2000); Werner (2000); Maier (2002); M. Siegel, det. Maier (!); 5810/1 Burgberg N Lütz, Schieferfelsen, 29.03.2000, WS, det. E. Maier. BY: 7447/23 NSG an der Bahn NW von Obernzell, 2004, leg. O. Dürhammer, det. E. Maier; 6223/1 Sandsteinfelsen SW Wiebelbach, 07.05.2006, C. Schmidt (!!).
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) Über Bestandsgrößen sind keine Einzelheiten bekannt. In den Hauptverbreitungsgebieten von Grimmia laevigata und G. ovalis ist mit weiteren Nachweisen zu rechnen, die Gefährdungssituation dürfte der der beiden letztgenannten Arten entsprechen: RL 3.